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Erbenwpadmin2024-01-29T10:16:19+01:00

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Slide Zudem kann ihr Notar – mit Zustimmung aller Erben – auch Verlassenschaftsverfahren im schriftlichen Wege für Sie durchführen. Schließlich kann ihr Notar Sie als Parteienvertreter in einem Verlassenschaftsverfahren vertreten und ihre Interessen wahren. Vertretung in Verlassenschaftsverfahren Im Auftrag der Erben führt Ihr Notar nach Abschluss des Verfahrens auch die Verbücherung des Verlassenschaftsergebnisses im Grundbuch durch. Wenn wir als Gerichtskommissär für die Verlassenschaft nicht zuständig sind, übernehmen wir auch ihre außergerichtliche Vertretung. Gerne beraten wir sie in allen Belangen einer Verlassenschaft. Eine der wichtigsten Aufgaben Ihres Notars ist die Tätigkeit als Beauftragter des Gerichts. Dabei erfüllt Ihr Notar Aufgaben der Gerichtsbarkeit und übt hoheitliche Gewalt aus. Als zuständiger Gerichtskommissär führt Ihr Notar zahlreiche Verlassenschaftsverfahren durch. Dazu zählen insbesondere folgende Verfahrensschritte: Ihr völlig unabhängiger Notar informiert und berät alle Verfahrensbeteiligten über ihre Rechte und möglichen Anträge. Die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung ist nur vor Ihrem Notar möglich, denn nur Ihr Notar ist befugt, ein Verlassenschaftsinventar zu errichten. Dies hat zur Folge, dass Sie nur bis zum Wert der Ihnen zugefallenen Erbschaft haften. Vor dem Hintergrund von nachträglich hervorkommenden Schulden des Erblassers kann Ihnen die bedingte Erbanrittserklärung weitreichende Haftungen ersparen. Todesfallaufnahme Erarbeitung von Erbteilungsübereinkommen Errichtung des Inventars Entgegennahme der Erbantrittserklärung Einholung aller wichtigen Informationen bei Banken, Versicherungen oder im Grundbuch Der Notar als Gerichtskommissär. Erben Zurück zur Übersicht

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